Jochen Birk - Rechtsanwalt seit 2002

Fremdsprachen: Englisch und Französisch

Rechtsanwalt Birk befasst sich insbesondere mit den Rechtsgebieten Familienrecht, Mietrecht und Recht der neuen Medien, welche einen Schwerpunkt seiner Arbeit darstellen:


1. Familienrecht - Scheidung und Versorgungsausgleich - Eheliches Güterrecht (z.B. Zugewinnausgleich) - Kindes- und Ehegattenunterhalt - Sorge- und Umgangsrecht - Rechtsfolgen bei Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften - Gewaltschutz

2. Mietrecht - Fristlose bzw. fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter oder Vermieter - Mietminderung, z.B. bei Schimmelbefall oder Abweichung der Wohnungsgröße von Angaben im Mietvertrag - Prüfung und Erstellung von Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen - Streit über Schönheitsreparaturen - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mietern oder Vermietern

3. Recht der neuen Medien - Streitigkeiten bei Internet-Verkäufen, wie z.B. über Ebay - Hilfe bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen Urheberrecht, wie z.B. bei Tauschbörsen oder bei Streaming - Streitigkeiten mit Diensteanbietern, z.B. bei sog. Abo-Fallen oder wegen Kosten von Telefon, Handy oder Internet - Beratung von Unternehmern für ihren gewerblichen Internetauftritt, bei Abmahnungen von Wettbewerbern im Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Im Übrigen ist Rechtsanwalt Birk auch in weiteren Rechtsgebieten für Sie tätig, wie z.B. allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Einzug von Forderungen (Inkasso), Sozialrecht, Strafrecht, oder Verkehrsrecht. Opfer von schweren Straftaten vertritt Rechtsanwalt Birk auch gerne im Bereich der Nebenklage. Sprechen Sie mit uns über Ihr Anliegen.

Allgemeine Hinweise für Mandanten und solche, die es werden wollen

Diese Hinweise sollen etwaige Berührungsängste im Umgang mit Rechtsanwälten denjenigen nehmen, die immer gehofft hatten nie ihre Dienste in Anspruch nehmen zu müssen.

3 gute Gründe gleich zum Rechtsanwalt zu gehen In bestimmten Situationen stellt man sich als Ratsuchender die Frage, wer schnell und kostengünstig helfen kann. Dabei treten häufig Versicherungsgesellschaften und andere Dienstleistungsunternehmen an den Ratsuchenden heran, um ihm zu "helfen", ohne dass er das teilweise eigennützige Interesse zu erkennen vermag. Deshalb sollte man im Einzelfall genau überlegen, welche Hilfe in Anspruch genommen wird.
Es gibt 3 gute Gründe, weshalb Sie ausschließlich auf die Beratung Ihres Rechtsanwaltes vertrauen sollten:

Grund 1

Die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts schützt den Ratsuchenden vor finanziellen Risiken im Falle einer Falschberatung

Grund 2

Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und geniesst ein Zeugnisverweigerungsrecht ( §53StPO, §383 ZPO)

Grund 3

Der Rechtsanwalt ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege und als Angehöriger eines freien Berufes nur dem Wohl und Interesse seines Mandanten verpflichtet

Abschließend noch einige konkrete Hinweise:

Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht besteht in 1. Instanz unabhängig von dessen Augang keine Kostenerstattungspflicht (§ 12 Arbeitsgerichtsgesetz).
Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten und auch sonstige Kosten werden nicht automatisch von dem Gegner ausgeglichen, selbst wenn ein Gerichtsverfahren gewonnen wurde. Diese müssen ggf. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt werden.
In zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amts-/Landgericht muss der Gegner, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und er dehalb unterliegt, Ihnen nur die notwendigen Kosten nach § 91 Zivilprozessordnung erstatten. In der Regel erfolgt die Festsetzung der Kosten durch das Gericht nur in Höhe der Kosten, die durch einen bei Gericht ortsansässigen Rechtsanwalt anfallen würden, d.h. ohne Berücksichtigung von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern. Der entstehende Differenzbetrag muss durch den Mandanten getragen werden. Ist der Gegner zahlungsunfähig, trägt der Mandant dieses Risiko und ist verpflichtet die bei uns angefallenen Kosten auszugleichen.
In bestimmten Angelegenheiten kann es erforderlich sein z.B. einen Notar oder Steuerberater hinzuzuziehen, durch dessen Tätigkeit weitere Kosten entstehen können.