RA BIRK
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Kontaktmöglichkeiten

Addresse:Schweinsdorfer Str. 33, 91541 Rothenburg Die Kanzlei befindet sich zwischen dem Parkplatz "P3" und der Feuerwehr (Eingang hinter dem Haus!). Gekennzeichnete Parkplätze sind im hinteren Teil des Hofs an der Rückwand zu finden.

Telefon: 09861/9746120 Email: ra@rechtsanwalt-birk.de Termine nur nach Vereinbarung!

Telefonzeiten:
Mo-Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Mo, Mi u. Do 14:30 – 17:00 Uhr

Vergütung

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Vergütung des Rechtsanwalts

Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Vergütung

Die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland ist streng geregelt. Am 01.07.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren in Kraft getreten. Danach können Rechtsanwalt und Mandant nun in engen Grenzen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren. Weitere Informationen auf der Unterseite "Erfolgshonorar". Gebühren und Auslagen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in seiner seit 01.08.2013 gültigen Fassung abgerechnet.

Zur Vermeidung eines Kostenrisikos empfiehlt es sich grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den beiden Unterseiten "Rechtsschutz" und "Advocard", welche Sie auch über die Menüleiste erreichen können.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die für die Kosten eintritt und Ihnen auch keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, können Sie staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen auf der Unterseite "Beratungshilfe/PKH".

1) Abrechnung nach gesetzlicher Vergütung:

Die Vergütung eines Rechtsanwalts für seine berufliche Tätigkeit (Gebühren und Auslagen) erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welche sich vorwiegend nach dem sog. Gegenstandswert richten. Das RVG löst für bestimmte formal definierte Vorgänge der anwaltlichen Tätigkeit Gebühren aus, deren Höhe unabhängig von dem Erfolg der Leistung des Rechtsanwalts entstehen. Gerne erhalten Sie im konkreten Fall vorab Informationen über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Angelegenheit.
Die Höhe der einzelnen nach RVG anfallenden Gebühren ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis in Verbindung mit der Gebührentabelle. Weiter unten können Sie die anfallenden Prozesskosten Ihrer Angelegenheit online selbst berechnen.

2) Abrechnung nach Zeitaufwand:

Diese Art der Abrechnung basiert auf einem vereinbarten Stundensatz, nachdem zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt eine entsprechende schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Berechnet wird der gesamte Zeitaufwand der Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts, die Abrechnung erfolgt jeweils pro angefangene Viertelstunde.
Die oben genannten Abrechnungsarten verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % (Stand: Januar 2015).

Rechtsanwalt Birk arbeitet sowohl eng in Kooperation mit fachlich versierten Kollegen, als auch mit anderen Berufsgruppen in mehreren Unternehmernetzwerken.

Sind Sie selbst Unternehmer und möchten Sie einem solchen Netzwerk gerne beitreten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Wenn Sie eine bestimmte Beratung oder Dienstleistung benötigen, jedoch nicht sicher sind, an welches Unternehmen Sie sich dafür wenden müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter und vermitteln Sie an die richtige Stelle.

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