Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Vergütung
Die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland ist streng geregelt. Am 01.07.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren in Kraft getreten. Danach können Rechtsanwalt und Mandant nun in engen Grenzen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren. Weitere Informationen auf der Unterseite "Erfolgshonorar". Gebühren und Auslagen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in seiner seit 01.08.2013 gültigen Fassung abgerechnet.
Zur Vermeidung eines Kostenrisikos empfiehlt es sich grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den beiden Unterseiten "Rechtsschutz" und "Advocard", welche Sie auch über die Menüleiste erreichen können.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die für die Kosten eintritt und Ihnen auch keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, können Sie staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen auf der Unterseite "Beratungshilfe/PKH".